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Das schmale, dreigeschossige Fachwerkhaus wird von der Nr. 9 durch eine schmale Gasse getrennt, die mittels einer steilen Treppe die Schuhgasse mit der Sandgasse verbindet. Schon 1740 beschreibt das Häuserverzeichnis dieses im frühen 18. Jahrhundert errichtete Gebäude als "Haus an Treppgen". Das schmale Gebäude mit seinem konstruktiven Fachwerkgefüge zeichnet sich durch seine doppelten Mittelständer in den Obergeschossen aus. Es verfügt über ein flaches Satteldach, das erst im ausgehenden Barock üblich wird.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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