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Das dreigeschossige, traufständige Fachwerkhaus wurde im Jahre 1697 errichtet. Es verfügt über ein sehr dichtes Fachwerkgefüge aus Hölzern breiteren Querschnitts.Flache, gebogene Streben mit Fußbändern und Knaggen steifen die Ecken der Obergeschosse und des fast die gesamte Gebäudebreite einnehmenden Zwerchhauses aus. Die kaum noch überkragenden Geschosse werden durch stark profilierte Rähme und Schwellen voneinander getrennt. Die Füllhölzer sind nicht mehr separat ausgearbeitet, sondern den Balkenköpfen angepasst, so dass hier eine ununterbrochene Reihung horizontaler Profile entsteht. Ähnlich wie die Nr. 11 verfügt es zur Sandgasse über ein hohes Kellergeschoss aus Bruchsteinmauerwerk.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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