Ihr Internet-Explorer unterstützt den aktuellen JavaScript-Standard (ES6) nicht. Dieser ist für das Ausführen des Kartenmoduls verantwortlich.
Für Windows 10 empfehlen wir Ihnen den Browser Edge zu verwenden. Alternativ können Sie unabhängig von Ihrem Betriebssystem auf Google Chrome oder Mozilla Firefox umsteigen.
Das dreigeschossige, traufständige Fachwerkhaus mit großem verschieferten Blendgiebel wurde im Jahre 1712 von Johann Georg Budy errichtet. Über dem im frühen 20. Jahrhundert veränderten Erdgeschoss erheben sich zwei Fachwerkgeschosse, deren dichtes Fachwerkgefüge noch mit Zierformen des 17. Jahrhunderts versehen ist. Mannfiguren und Feuerböcke in den Fensterbrüstungen finden sich ebenso wie profilierte Rähme und Schwellen und gekehlte Füllhölzer. Lediglich das Fehlen einer Geschossüberkragung deutet auf eine Bauzeit um 1700 hin.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |