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Das direkt im Anschluss an den Turm errichtete zweigeschossige Wohnhaus wurde im Jahre 1914 von August Nicolai als Ersatz für einen völlig niedergebrannten Vorgängerbau errichtet. Es handelt sich bei dem Gebäude um einen schlichten verputzten Bau mit zwei Vollgeschossen und einem Mezzaningeschoss unter der Traufe des steilen Satteldaches.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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