Turmstraße 14
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Lahn-Dill-Kreis
Wetzlar
  • Turmstraße
Flur: 14
Flurstück: 163

Der Säuturm ist der letzte noch vorhandene Turm der mittelalterlichen Stadtbefestigung Wetzlars. Der früher Schneiderturm genannte Turm wurde von der Schneiderzunft unterhalten. Der runde, aus Lahnkalksteinen in einem wilden Verband gemauerte Turm ist, wie für viele Stadtmauertürme üblich, an der Stadtseite offen. Neben dem Turm befand sich seit 1745 eine Pforte in der Stadtmauer. Das oberste Geschoss des Turmes sowie auch der steile Turmhelm wurden in den Jahren 1909 bis 1912 neu hinzugefügt.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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