Blick auf das Stadtzentrum vom Kalsmunt aus
Luftbild der Altstadt im Jahre 1920 (LafD)
Luftaufnahme heutiger Zustand
Blick auf den Schillerplatz vom Kalsmunt aus
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Lahn-Dill-Kreis
Wetzlar
  • Gesamtanlage Historische Altstadt
Gesamtanlage

Altstadt: Die gesamte Altstadt Wetzlars in den Mauern des 13. Jhs. bildet aus historischen und städtebaulichen Gründen eine Gesamtanlage nach § 2, Abs. (3) des hessischen Denkmalschutzgesetzes. Bis auf den heutigen Tag zeigt die Stadt noch in weiten Teilen eine große Vielfalt an historischen Spuren und städtebaulichen Strukturen, die den Altstadtbereich als besonders schützenswert ausweisen. Vor allem an Lahnstraße, Krämerstraße, Eisenmarkt, Silhöfer Straße, Fischmarkt, Domplatz und Schmiedgasse zeugt noch eine Vielzahl barocker Gebäude von der Blütezeit der Stadt im späten 17. und 18. Jh. Wichtige Funktionsbauten und städtebauliche Dominanten sind noch in situ erhalten und prägen Teile der Altstadt. Stiftskirche, ehemalige Franziskanerkirche und die Alte Lahnbrücke bilden zusammen mit Eisenmarkt und Kornmarkt die städtebaulichen Kulminationspunkte, zwischen denen die barocken Fachwerkhäuser mit ihren traufständigen, von Zwerchhäusern bekrönten Fassaden das Straßenbild prägen. Rathäuser unterschiedlicher Epochen (Fischmarkt 13, Domplatz 8, Hauser Gasse 17) blieben hier ebenso erhalten wie einzelne Gewerbebauten (Güllgasse 9, Metzgergasse 13, Scheunengasse 2 und 4). Die Lücken, die auch hier die Altstadtsanierung der 60er Jahre des 20. Jhs. geschlagen hat, wurden weitgehend mit kompromisslos modernen Gebäude ausgefüllt, die durch ihre großen Volumina in vielen Fällen die im übrigen kleinteilige Struktur der Altstadtbebauung stören (Domplatz 12-15, Pariser Gasse 3, Jäcksburg 9, Arnsburger Gasse 1 oder Obertorstraße 1A). Selten wurden solche Baulücken mit historisierender Bebauung versehen. So zeigen die Neubauten am Kornmarkt (Nr. 5-13) Fassaden, die denen ihrer Vorgängerbauten nachempfunden sind. Ähnliche Versuche, den Verlust historischer Bausubstanz zu kaschieren, findet man auch an der Silhöfer Straße (Nr. 15-19) und der Hauser Gasse (Nr. 13). Die Silhouette der Altstadt mit den dominanten Türmen der Stiftskirche und der mehrfach gestaffelten Dachlandschaft der barocken bürgerlichen Bauten zwischen dem Domplatz und der Lahn zeigt noch weitgehend unverändert den historischen Charakter der Stadt. Im gesamten Bereich innerhalb des mittelalterlichen Mauerrings bestehen nahezu unverändert die historischen Straßenverläufe und vielfach noch spätmittelalterliche Straßenquerschnitte. Breitere, leicht geschwungene Durchgangsstraßen (z. B. Lahnstraße, Krämerstraße, Silhöfer Straße) werden noch immer beiderseits von schmalen Gassen flankiert, deren versetzte Einmündungen das nahezu kreuzungsfreie Straßengefüge der Altstadt erzeugen. Die Durchgangsstraßen verbinden die Marktbereiche der Altstadt, die sich als platzartig erweiterte Straßenräume präsentieren. Dicht bebaute Stadtteile in der Nähe der Lahn kontrastieren reizvoll mit den traditionell locker bebauten Bereichen der Altstadt nördlich und östlich des Domes und im Anschluss an die südlichen Gebiete der Stadtmauer. Noch heute ist die Entwicklung der Stadt vom frühen Siedlungskern an der Stiftskirche über die ältesten bürgerlichen Siedlungen an Schmiedgasse und Fischmarkt bis zur großen Stadterweiterung des 13. Jhs. nachzuvollziehen, die ausgehend von den Handelszentren um Eisenmarkt und Kornmarkt bald den teilweise noch vorhandenen Mauerring ausfüllte. An vielen Stellen lässt sich bis heute der ehemalige Übergang der Altstadt in die Feldflur deutlich ablesen. Vor den Resten der früheren Stadtmauer haben sich in den ehemaligen Grabenzonen Grünanlagen etabliert, die zum einen die historische Situation des von Bebauung freigehaltenen Bereiches vor der Stadtmauer dokumentieren und zum anderen noch immer einen freien Blick auf die Altstadt ermöglichen. Zudem ist an vielen Stellen die Entwicklung der stadtnahen Grünzonen und ihrer Nutzung durch die Jahrhunderte zu erkennen. So gehören insbesondere die wenigen noch erhaltenen Grabsteine im Bereich des Rosengärtchens zum schützenswerten Denkmalbestand, da sie die letzten Zeugen der Friedhofsnutzung im 19. Jh. sind. Die freien Bereiche im direkten Umfeld der Stadt sollten auch in Zukunft frei gehalten werden, um weiterhin den Übergang der Altstadt in die Stadterweiterungsgebiete deutlich hervortreten zu lassen. Zu diesen Flächen zählen die Avignon-Anlage, der Wetzbachgraben zwischen der Nauborner Straße und der Silhöfertorstraße, die Schladming-Anlage, die Lahninsel, die Colchester-Anlage, das Rosengärtchen und die große Promenade. 


Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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