Buderus Werksgelände, Direktorenvilla
Buderus Werksgelände, Direktorenvilla
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Lahn-Dill-Kreis
Wetzlar
  • Sophienhütte
Direktorenvilla
Flur: 1
Flurstück: 210/3

Im Jahre 1872 begannen die Gebrüder Buderus mit der Errichtung der späteren Sophienhütte, deren erste Hochöfen im Jahre 1873 angeblasen wurden. Im Herbst des Jahre 1872 gaben die Gebrüder Buderus bei dem Wetzlarer Maurermeister Christian Schneider die Errichtung eines Wohnhauses für die Familie in Auftrag. Am südöstlichen Rand des Firmengeländes errichtete Schneider ein zweigeschossiges, verputztes Wohnhaus in spätklassizistischen Formen, das seine Traufe der Bannstraße zuwendet und heute weitgehend von der Hochstraße verdeckt wird. Der Baukörper wird durch einen genuteten Putz gegliedert. Die mit profilierten Laibungen und Gesimsverdachungen versehenen Fenster werden mittels profilierter Brüstungsgesimse horizontal verbunden. In der Mitte des Obergeschosses der Traufseite befindet sich zudem ein Risalit mit Sandsteinbalkon, der von Lisenen eingefasst wird. Eine von zwei Fenstern unter einem gemeinsamen Gesims flankierte Tür erschließt den Balkon. Über dem repräsentativen Wohnhaus erhebt sich ein flaches Satteldach mit weit überstehenden Ortgängen. Zur Entwicklung des Werksgeländes der Firma Buderus siehe Kapitel 1.3.2.1.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
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