Falltorstraße 10
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Lahn-Dill-Kreis
Wetzlar
Hermannstein
  • Falltorstraße 10
Flur: 15
Flurstück: 107

Das giebelständige, zweigeschossige Fachwerkwohnhaus mit dichtem Fachwerkgefüge entstand im mittleren 18. Jahrhundert als Teil einer L-förmigen Hofanlage. Die Eckständer des Erdgeschosses werden durch gerade, wandhohe Streben betont, im Obergeschoss finden sich an Eck- und Bundständern weit ausladende Fußstreben mit gegenläufigen Fußbändern sowie Winkelhölzern. Die bauzeitlich paarweise Anordnung der Fenster ist noch ablesbar. Die Anlage entstand sehr wahrscheinlich zeitgleich mit den Nachbarhöfen Nr. 8 und 12 und könnte ein Wiederaufbau nach dem Brand um 1760 sein. 1981 wurde die straßenseitige Erdgeschosswand massiv ersetzt. 1983 erfolgte ein Anbau an die rückwärtige Giebelseite.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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