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Die ursprünglich eine Einheit bildenden und später geteilten, ehemals dreigeschossigen, schmalen, verputzten Fachwerkhäuser aus dem späten 17. Jahrhundert wurden nach einem Bombenschaden mit einem neuen dritten Obergeschoss und Dach versehen. Durch Erbteilungen ist das Gebäude heute in zwei getrennte Wohneinheiten untergliedert.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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