Wetzlarer Straße 2-4
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Lahn-Dill-Kreis
Wetzlar
Dutenhofen
  • Wetzlarer Straße (DU) 2
  • Wetzlarer Straße (DU) 4
Flur: 7
Flurstück: 154/3, 156/3

Das zweigeschossige Fachwerkhaus des frühen 18. Jahrhunderts stellt sich heute als Doppelhaus dar, war ursprünglich jedoch ein einheitlich genutztes Gebäude. Es wurde über einem in Absätzen verspringenden Bruchsteinsockel errichtet. Das Fachwerkgefüge ist ohne Zierformen schlicht gestaltet, Eck- und Bundständer werden von geraden, diagonal stehenden Streben flankiert, die in Erd- und Obergeschoss gegenläufig ausgerichtet sind. Im mittleren Teil befindet sich eine rundbogig abgeschlossene, heute zugesetzte Türeinfassung. Der hintere Gebäudeteil wurde später, vermutlich im 19. Jahrhundert angefügt. Aus dem 19. Jahrhundert ist die Nutzung des Gebäudes als Gasthaus belegt. Die Datierung auf das Jahr 1568 in der rundbogigen Tür verweist in einen ehemals anderen Bauzusammenhang dieses Bauteils.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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