Kirchstraße 2 bis 14 im Jahr 1922
Niedergirmeser Weg 43 bis 47
Niedergirmeser Weg 61 bis 69 und 68 bis 72
Niedergirmeser Weg 33 bis 41
Kirchstraße 2 bis 14
Kirchstraße 16 bis 24
Niedergirmeser Weg 48 bis 54
Niedergirmeser Weg 34 bis 42
Niedergirmeser Weg 69, Nischenskulpturen
Luftaufnahme Kirchstraße/Niedergirmeser Weg
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Lahn-Dill-Kreis
Wetzlar
Niedergirmes
  • Gesamtanlage Kirchstraße/Niedergirmser Weg
Gesamtanlage

Trotz der Ansiedlung der Carolinenhütte zwischen dem Bahnhof und dem alten Dorf Niedergirmes im Jahre 1876 blieb die Feldflur zwischen der Hütte und dem bäuerlich geprägten Ort noch erhalten. Erst in den Jahren der Wohnungsnot nach dem Ersten Weltkrieg planten sowohl die Stadt Wetzlar als auch der Spar- und Bauverein die Anbindung des Ortes an die Stadt durch die Errichtung von Arbeiterwohnungen entlang des Niedergirmeser Weges und der Kirchstraße bzw. der Formerstraße, die in einem neuen Platz zusammengeführt wurden, der den Namen von Wilhelm Reitz erhielt. Im Jahre 1922 ließ die Stadt an der Kirchstraße zwischen der Einmündung der Gabrielstraße und der Untergasse eine Blockrandbebauung von elf zweigeschossigen Wohnhäusern errichten (Nrn. 16-24). Die einfachen verputzten Gebäude über flachen Bruchsteinsockeln wurden auf sehr schmalen Parzellen errichtet und verfügen über Schuppen in den schmalen Gärten, die der Kleinviehhaltung dienen sollten. Im Bereich der Kirche wurde ein starker Fluchtversatz eingebaut, der die Kirchstraße gegenüber der Kirche platzartig erweitert. Der Fluchtversatz wird noch durch einen verschieferten Eckerker betont. Die dreigeschossigen Mietwohnungsbauten (Nrn. 4-14) zwischen der Gabrielstraße und dem Wilhelm-Reitz-Platz wurden ebenfalls von der Stadt Wetzlar errichtet. Der große, 1925 fertiggestellte Baublock ist durch mehrere übergiebelte Risalite gegliedert. Auch hier wird ein weiterer Fluchtversatz nun zum Wilhelm-Reitz-Platz durch einen zweigeschossigen Eckerker betont. Zusammen mit den Bauten an der Gabrielstraße, der Formerstraße und dem Niedergirmeser Weg bildet diese Anlage ein fast geschlossenes Arbeiterwohnquartier der 1920er Jahre. In der 2. Hälfte der 20er Jahre des 20. Jhs. begann auch der Spar- und Bauverein mit der Bebauung entlang des Niedergirmeser Weges und schloss so die Lücke zwischen der Carolinenhütte und dem Ort Niedergirmes. Große Teile der Gesamtanlage wurden in den Jahren 1926 und 1927 durch den Wetzlarer Spar- und Bauverein errichtet. Der Gesamtumfang der Neubauten durch den Verein betrug hier 14 Mehrfamilienhäuser mit insgesamt 74 größtenteils Zweizimmerwohnungen. Die erste Gruppe Nr. 27 bis 47 wurde zum größten Teil (Nr. 33-41 und 45/47) im Jahre 1927 errichtet. Lediglich das Haus Nr. 31 wurde schon 1910 erbaut. Die Häuser Nr. 29 und 43 entstanden erst nach dem Zweiten Weltkrieg in den Jahren 1955 und 1952. Die Bauherren waren dabei die Nassauische Heimstätten und die Gemeinnützige Wohnungsbaugesellschaft. Die gegenüber liegende Baugruppe der Nrn. 34 bis 42 wurde ebenfalls im Jahre 1927 im Auftrag des Wetzlarer Spar- und Bauvereins durch die Firma J.G. Müller errichtet. Die anschließende Gruppe der Nrn. 46 bis 54 wurde von Einzelbauherren und der Firma Buderus (Nr. 48/50) zwischen 1910 und 1930 erbaut. Die großen Mehrfamilienhäuser im Anschluss an den Wilhelm-Reitz-Platz entstanden im Jahre 1924 im Auftrag der Stadt Wetzlar. Insgesamt waren verschiedene Wohnungsbauunternehmen und die Stadt Wetzlar hier als Bauherren für die zumeist dreigeschossigen, verputzten Mietshäuser tätig. Einige wenige der Gebäude entstammen schon den letzten Jahren vor dem Ersten Weltkrieg, der größte Teil der Häuser wurde aber in den Zeiten der Wohnungsnot in den 1920er Jahren erbaut. Der Niedergirmeser Weg bildet die größte und formal einheitlichste Arbeiter- und Angestelltenwohnanlage aus dem frühen 20. Jh.


Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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