Reinhardstraße 14, Reinhardskirche
Reinhardstraße 16-18 mit Reinhardskirche
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Wetteraukreis
Bad Nauheim
  • Reinhardstraße 14
Ehem. Lutherische Reinhardskirche, heute Kirche der russisch-orthodoxen Gemeinde Bad Nauheims
Flur: 1
Flurstück: 506/2

Die Intensivierung der Salzgewinnung in Nauheim während der 2. Hälfte des 17. Jahrhunderts führte dazu, daß sich die Zahl der gräflich-hanauischen Salinen-Bediensteten erhöhte. Wie ihr Landes- und Dienstherr gehörten sie überwiegend der lutherischen Gemeinde an. In der 1. Hälfte des 18. Jahrhunderts ließ sich ihr Wunsch nach einer neuen Kirche verwirklichen. 1731 wurde der hanauische Baudirektor Christian Ludwig Hermann mit den Bauvorbereitungen beauftragt. Im April 1732 wurde nach der Planung Hermanns der Grundstein gelegt, am 4. Oktober 1733 fand in Anwesenheit des namengebenden Grafen Johann-Reinhard von Hanau-Lichtenberg die Einweihung statt.

Die Kirche wurde als kleiner Saalbau mit Lisenengliederung errichtet. Die Ecken sind etwas abgeschrägt, die beiden Schmalseiten mit „apsidialen Ausschwingungen", wie im „Dehio" von Hessen formuliert wird. Sicher aufgrund der beengten Verhältnisse im alten Nauheimer Ortskern wurde der Glockenturm der westlichen Schmalseite nicht voran-, sondern eingestellt. Der Turm selbst ist dreigeschossig und wird von einer Haubenlaterne abgeschlossen. Der längs orientierte Kirchenraum war ursprünglich jeweils in der Mitte von allen vier Seiten zugänglich, das Turmportal durch das darüberliegende hanauischen Wappen mit Datierung 1732 hervorgehoben. Anfang des 19. Jahrhunderts wurde die lutherische Gemeinde mit der in der Wilhelmskirche beheimateten reformierten Gemeinde vereinigt. Seit 1824/25 wurde nur noch die Wilhelmskirche zum Gottesdienst genutzt. Die Reinhardskirche stand vorübergehend leer, wurde von 1866-1905 der katholischen Gemeinde Nauheims überlassen, 1907 schließlich an die in der Kurstadt inzwischen ansässige russisch-orthodoxe Glaubensgemeinschaft verkauft. Der barocke Innenraum wurde sofort dem neuen Ritus gemäß umgestaltet. Heute wird dadurch neben der künstlerischen Dimension eine wichtiges Dokument der Entwicklung Bad Nauheims als Kurstadt erfahrbar.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
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