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Wohnhaus in Ecklage mit relativ dünnem, aber vollständigem Fachwerk aus leicht gekrümmten Hölzern; der Eckpfosten dagegen kräftig dimensioniert mit geschnitztem Taumotiv. Traufseitig leichter Geschossvorsprung, giebelseitig schwache Profilierung des Rähms, sonst schmuckloses Fachwerk des 18. Jhs. Kulturdenkmal aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
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