Frankfurter Straße 85, ehemaliges Postareal
Bergstraße 33, Schule von 1892, Detail
Bergstraße 33, Schule von 1892 auf dem ehemaligen Postareal
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Wetteraukreis
Bad Vilbel
  • Frankfurter Straße 85
  • Bergstraße 33
Ehemaliges Areal der Vilbeler Poststation
Flur: 2
Flurstück: 402/6, 402/8

Seit Beginn des 19. Jhs. unterhielt der Vilbeler Wilhelm Simon auf dem Anwesen Frankfurter Straße 85 eine Poststation. Ein Ortsplan aus den Jahren 1836-1838 zeigt an der betreffenden Stelle einen geräumigen Hof, dem sich ein großes Gartengelände anschließt. 1853 erwarb die Gemeinde Vilbel das Grundstück, um dort vorübergehend den Landrichter unterzubringen. Aus dieser Nutzungsphase stammt ein damals neu errichteter Gefängnisbau am südlichen Rand des angesprochenen Gartens.

1858 wird in einem Vilbeler Gebäudekataster erstmals eine Schule als Hauptgebäude der Frankfurter Straße 85 aufgeführt. Im Unterschied zur vorangegangenen Eintragung von 1843 wird 1858 eine gewölbte Kelleranlage verzeichnet. Ein Neubau ist zu vermuten, der sich den Umrissen seines Vorgängers an gleicher Stelle anpaßte. Ein genaues Baudatum ist nicht bekannt. So muß die Frage unbeantwortet bleiben, ob der erhaltene zweigeschossige Bau mit Frontispiz an der Frankfurter Straße ursprüngliche Poststation, Gericht oder Schule war.

Die Schulnutzung wurde in der Zeit nach 1858 mehrfach erweitert. 1892 folgte ein Neubau im ansteigenden alten Gartengelände, vollkommen in Rohziegelmauerwerk errichtet mit nur noch geringem historistischen Baudekor. Auffälligstes Motiv ist der haubenartige Abschluß des Treppenhauses, der durch die erhöhte Lage des Gebäudes insgesamt weithin sichtbar ist.

Der Schule von 1892 folgte 1905 im Süden ein weiteres Gebäude mit Unterrichtsräumen, 1930 im Norden, Richtung Frankfurter Straße, eine Turnhalle. Das ehemalige Terrain der Vilbeler Poststation stellt sich so gegenwärtig baulich sehr verdichtet dar. Von dem überkommenen Baubestand ist der unmittelbar an der Frankfurter Straße gelegene Bau aus der Zeit um 1850 als Kern der Schulnutzung unter Denkmalschutz zu stellen, ferner die Erweiterung von 1892 als zeittypischer Zweckbau. Dagegen sind der Schultrakt von 1905 sowie die Turnhalle von 1930 für ihre Entstehungszeit nicht genügend prägnant, um als Kulturdenkmal bewertet zu werden. Das erwähnte Gefängnis von 1853 wird unter Bergstraße 35 gewürdigt.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
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