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Das an der Grenze zum jüngeren Ortsbereich gelegene Backhaus dürfte in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts entstanden sein. Kleiner, verputzter Massivbau mit giebelseitigem Eingang, segmentbogigen Fenstern und Fachwerkgiebel. Einfacher, aber charakteristischer Vertreter dieses eingeschossigen Bautyps.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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