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Das Steinerne Haus erhielt seinen Namen von den massiven, sehr dicken Wänden des Erdgeschosses. Als Erbauungsdatum wird das in einem Fenstersturz angegebenen Jahr 1560 angenommen. Vermutlich erst nachträglich kamen das vorkragende Obergeschoss aus Fachwerk und das Krüppelwalmdach hinzu. Als Bauherren gelten die Deutschordensherren vom Kloster Schiffenberg, die das Gebäude zeitweilig als Jagdhaus genutzt haben sollen. Darüber hinaus sollen das Haus bzw. seine Nebengebäude als Zehntspeicher, bis 1821 als Sitz eines Markgerichtes, bis 1870 als Branntweinbrennerei und bis 1907 als Brauerei gedient haben. Die Nutzung als Gastwirtschaft belegt u.a. das hübsche Zunftschild der Maurer und Zimmerleute. Im Inneren sind die beiden gewölbten Keller, eine hübsche spätbarocke Haustür und Innenraumtüren des 19. Jahrhunderts erwähnenswert. Der im Straßenbild aufgrund seines großen Volumens auffällige Bau dürfte unter dem Putz zahlreiche interessante Befunde verbergen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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