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Das giebelständige Wohnhaus zeigt an der Traufseite ein freiliegendes Fachwerkgefüge aus Mann-Figuren mit gebogenen Streben. Bis auf die Dachgaube weit gehend unverändert erhaltenes Gebäude um 1700, dem sich eine Scheune des 19. Jahrhunderts aus Fachwerk und Ziegel anschließt. Der Hofabschluss zur Straße erfolgt durch ein wohl um 1800 entstandenes Tor mit Schlupftür, das die Ansatzstellen der ursprünglichen Kopfbänder noch erkennen lässt. Ähnlich wie beim benachbarten Haus Nr. 1 belegt es gegenüber den aufwendigeren Hüttenberger Toren eine bescheidenere Form des Hofabschlusses.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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