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Die geschlossene Hofanlage liegt ortsbildprägend an einem der Abzweige von der Frankfurter Straße zur Kirche. Das zweigeschossige, giebelständige Fachwerkwohnhaus dürfte trotz veränderter Fensterformate unter der Verkleidung ein beachtenswertes Gefüge des 18. Jahrhunderts aufweisen. Als Hofabschluss dient ein Hüttenberger Tor von 1740 mit reicher Gefachzier über der Pforte. Es erschließt nicht nur Scheune und Wirtschaftsbauten von Nr. 1, sondern auch Scheune und Wohnhaus von Nr. 3, so dass sich ein kaum trennbarer Gesamtkomplex ergibt.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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