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In ortsbildprägender Lage an der Hauptkreuzung des Dorfes wurde 1952 bis 1953 ein Gemeindehaus mit Backhaus, Viehwaage und Feuerwehrgeräteraum errichtet. In den 60er Jahren erfolgte eine Erweiterung nach Westen. Der zweigeschossige Bau mit flachem Satteldach wird durch die großen Fenster eines Saales geprägt und durch einen repräsentativen Fachwerkerker aufgewertet, der vergleichbare Erker an historischen Rathäusern zum Vorbild hat. Die Motive des Putzbildes nehmen auf die Gemeinschaftsfunktionen des Hauses Bezug.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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