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Ortsbildprägendes, ursprünglich erhaltenes Fachwerkgehöft aus der Wachstumsphase des Dorfes zu Beginn des 19. Jahrhunderts. Das zweigeschossige Wohnhaus zeigt sehr regelmäßige, gerade Mann-Figuren im Obergeschoss, wie sie für die Zeit um 1800 charakteristisch sind. 1816 wurde für die Witwe Martin Feiling durch Werkmeister Andreas Weller das schöne Hüttenberger Torhaus errichtet, das durch die ungewöhnliche, rechtwinkelig angesetzte Pforte wie ein eigener Bauteil behandelt ist.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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