Limburger Straße 21
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Lahn-Dill-Kreis
Leun
  • Limburger Straße 21
Flur: 19
Flurstück: 16/1

Ähnlich wie Nr. 19 ist der dreigeschossige Fachwerkbau traufständig ausgerichtet, durch eine Torfahrt zum Hof geöffnet und mittig durch Mann-Figuren und Zwerchhaus betont. Trotz verzierter Brüstungsfelder zeugt der 1698 von Johann Jakob Griebel und dessen Frau Anna Katharina errichtete Bau von einem weniger hohen Anspruch, ohne dass dadurch seine Bedeutung für das Straßenbild geschmälert würde. Jüngere Umbauten betreffen vor allem das Erdgeschoss und die an die Stadtmauer angebaute Scheune, die ebenfalls als Kulturdenkmal zu bewerten ist.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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