Ihr Internet-Explorer unterstützt den aktuellen JavaScript-Standard (ES6) nicht. Dieser ist für das Ausführen des Kartenmoduls verantwortlich.
Für Windows 10 empfehlen wir Ihnen den Browser Edge zu verwenden. Alternativ können Sie unabhängig von Ihrem Betriebssystem auf Google Chrome oder Mozilla Firefox umsteigen.
Der Parallelhof des 18. Jahrhunderts wurde wohl kurz nach 1800 um eine überbaute Torfahrt erweitert, die heute den gemeinsamen Eingang mit Nr. 22 bildet. Das zweizonige Gefüge über dem verputzten Erdgeschoss des Wohnhauses zeigt Mann-Figuren mit gebogenen Streben und ungewöhnliche, balusterförmige Fuß- und Brüstungsstreben. Auf der Schwelle des Obergeschosses religiös geprägte Inschrift. Gemeinsam mit Nr. 22 für den Straßenzug prägende Gebäudegruppe.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |