Turmstraße 1, evangelische Kirche
Evangelische Kirche, Kanzel
Evangelische Kirche, Innenraum nach Osten
Evangelische Kirche, Glasfenster
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Lahn-Dill-Kreis
Schöffengrund
Schwalbach
  • Turmstraße 1
Evangelische Kirche
Flur: 13
Flurstück: 105/1

Nachdem die alte Kirche 1760 eingestürzt war, entstand zwischen 1763 und 1767 ein repräsentativer Neubau, der durch den Maurer Conrad Biel aus Steindorf ausgeführt wurde. Den Kostenanschlag und vielleicht auch die Pläne lieferte Baumeister Sikell aus Weilburg. Größere Renovierungen u.a. 1887 und 1986. Architektonisch ist der Bau von älteren nassauischen Kirchenbauten Friedrich Joachim Stengels bzw. Johann Ludwig Rothweils, z.B. in Grävenwiesbach oder in Weilburg abhängig und ist mit der Kirche in Atzbach vergleichbar. Mit Rücksicht auf die Emporen weist der kubische Saalbau mit Walmdach eine zweigeschossige Fensteranordnung auf, wobei die oberen Fenster stehende Ovale bilden. An der Nordseite liegt ein Turm mit Laterne und Zwiebelhaube. Der quer orientierte, hell durchlichtete Kastenraum wird durch vier Holzsäulen geprägt, die ebenso wie das Hängewerk im Dach bereits 1793 aufgrund statischer Probleme eingebaut worden waren. Gegenüber der dreiseitigen, wohl aus dem 19. Jahrhundert stammenden Empore liegt an der Nordwand die hübsche Kanzel des späten 18. Jahrhunderts mit Rückwand, Baldachin und vorgelagertem Altar. Auf der Ostempore die Orgel, Mitte des 19. Jahrhunderts von Orgelbauer Knauf aus Gotha erbaut, 1970 unter Verwendung des alten Prospektes erneuert. Figürliche Glasmalereien 1896 von Henning und Andrés aus Hannover. Glocke 1692 von Dilman Schmit.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen, städtebaulichen und wissenschaftlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
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