Evangelische Kirche, Grundriss 1960
Evangelische Kirche, Innenraum nach Osten
Evangelische Kirche, Portal
Bachstraße 42, evangelische Kirche
Evangelische Kirche, Innenraum nach Westen
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Lahn-Dill-Kreis
Aßlar
Werdorf
  • Bachstraße (WD) 42
Ev. Pfarrkirche, ehemals Unsere Liebe Frau
Flur: 8
Flurstück: 82

Gemeinsam mit dem benachbarten Schloss bildet die evangelische Pfarrkirche in der Kirchhofummauerung den Ortsmittelpunkt. Sie wird 1253 erstmals erwähnt und Ende des 17. Jhs. anlässlich der Ansiedlung der Gräfin von Solms-Greifenstein zur Pfarrkirche erhoben. Der spätromanische Chorturm weist ein gewölbtes Erdgeschoss, zwei Wehrgeschosse und einen hohem Spitzhelm über vier verschieferten Giebeln auf. 1755 bis 1757 wurde das baufällige Kirchenschiff durch einen Neubau nach Plänen des Weilburger Baumeisters Haeckher ersetzt. Der einfache Saalbau mit Mansarddach wird durch hohe Fenster und die Eingänge an West- und Nordseite gegliedert, beide noch mit den alten Holztüren und reich profilierten Gewänden, im Westen mit repräsentativem Segmentbogengiebel. Im Inneren wurde der Zugang zum alten Chor zu Gunsten eines einheitlichen Saales mit abgerundeten östlichen Raumecken aufgegeben. Eine Flachdecke ersetzt seit 1961 die ursprüngliche, darüber noch erhaltene Flachtonne. Bestimmend für den Raumeindruck ist darüber hinaus die dreiseitige Empore aus der Mitte des 18. Jhs., auf der im Westen die Orgel vom Anfang des 19. Jhs. platziert ist. Schöne Kanzel Ende des 18. Jhs.. Im Gewölbe des Turmchores haben sich unter einer modernen Decke Wandmalereien vom Anfang des 15. Jhs. erhalten. An der östlichen Außenmauer des Turmes sind einige gut erhaltene Grabsteine vom 17. bis 19. Jh. aufgestellt. Am nördlichen Eingang zum Kirchhof mächtige Linde.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen, städtebaulichen und wissenschaftlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
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