An der Kirche 3, evangelische Pfarrkirche
Chor, Herrensitz
Evangelische Pfarrkirche, Innenraum nach Osten
Evangelische Pfarrkirche, Taufstein
Evangelische Pfarrkirche, Kruzifix
Evangelische Pfarrkirche, spätgotisches Gewände
Evangelische Pfarrkirche, Portal an der Westseite und Datierung 1581
Chor, Herrensitz mit Bleiverglasung
Evangelische Pfarrkirche, Langhaus
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Main-Taunus-Kreis
Hochheim am Main
Massenheim
  • An der Kirche 3
  • An der Kirche
Evangelische Pfarrkirche
Flur: 11
Flurstück: 18/1, 18/2, 372/19

Saalbau des 18. Jahrhunderts mit Chorturm des 15./16. Jahrhunderts, dessen älteste Teile von der ursprünglich romanischen Wehranlage stammen.

Gotisches Portal aus Sandstein in der südlichen Turmwand, weiterhin Ansätze des gotischen Kreuzgewölbes des Chores im Erdgeschoss des Turms. Im Obergeschoss große spitzbogige Doppelarkaden mit antikisierenden Kämpfern, Spitzhelm. Das Kirchenschiff mit Rundbogenfenstern 1762 errichtet; Datierung im Maueranker und profiliertes Sandsteinportal mit Rocaille-Kartusche an der Westfassade.

Im Inneren flache Tonne, einheitliche frühklassizistische Ausstattung entsprechend der Datierung am Kruzifix 1764. Zweiseitige Empore auf Holzsäulen, Gestühl und Kanzel, Orgel von 1895 auf der Chorempore, darunter Herrensitz. Qualitätvoller, barocker Taufstein mit reichem Blattwerk, Engelsköpfen, Putten und Inschrift, eine Stiftung des schwedischen Hauptmanns Christoforus Florus.

Epitaphien von 1628 und 1652. Grabplatte des Pfarrers Joh. Henr. Florus von 1628 mit Wappen und Kelch. Kleine Glocke, 1742, von Christoph Roth aus Mainz.

Im Außenbereich die Reste der Wehrmauer des Kirchhofs gut erhalten. Der Wehr-charakter der Anlage, am Rande des Dorfes und auf einer Hangkante zur Mainebene, bestimmt das Ortsbild in entscheidendem Maße.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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