Griedeler Straße 52, ehemalige katholische Pfarrkirche St. Joseph von Westen
Ehemalige katholische Pfarrkirche St. Joseph, innen Richtung Osten
Ehemalige katholische Pfarrkirche St. Joseph, von Osten mit Pfarrhaus
Ehemalige katholische Pfarrkirche St. Joseph, innen Richtung Westen
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Wetteraukreis
Butzbach
  • Griedeler Straße 52
  • Griedeler Straße 54
Ehem. Katholische Pfarrkirche St. Joseph, heute Friedhofskapelle, mit ehem. Pfarrhaus
Flur: 1
Flurstück: 92/5, 92/6

Während des 19. Jahrhunderts kam es im reformierten Butzbach zur Wiederbelebung katholischen Gemeindelebens, in der 2. Jahrhunderthälfte zunächst zur Neugründung einer Filialgemeinde, 1894 schließlich einer Pfarrgemeinde. 1879 konnte östlich vor den Toren der Stadt mit dem Neubau einer katholischen Kirche, der späteren Pfarrkirche St. Joseph, begonnen werden; im folgenden Jahr wurde sie eingeweiht. Entwurf und Bauleitung oblagen dem Mainzer Dombaumeister Lucas. Der Grundriß ist, auch wenn das Querschiff äußerst reduziert ist, kreuzförmig, der eingezogene Chor rechtekig. Im Äußeren klassizistische Gestaltungsmerkmale wie die Betonung der horizontalen Mauerwerksschichtung durch entsprechenden farbigen Wechsel; die Fensterformen sind neugotisch. Im Innern wird der Raumeindruck von einem verschalten hölzernen Tonnengewölbe über sichtbaren Gurtbögen und abgehängten Zugbalken bestimmt. Einige Jahre nach Vollendung des Kirchenbaus wurde nordöstlich des Chores ein Pfarrhaus ergänzt und wie die Kirche in sichtbarem Ziegelmauerwerk errichtet. Die beiden Baukörper bilden gegenwärtig den Zugang zum historischen Stadtkern aus Richtung Osten. Die Kirche verlor in den 1950er Jahren nach der Fertigstellung der St. Gottfriedskirche (vgl. Am Bollwerk 14) ihre Funktion als katholische Pfarrkirche an jene und dient seitdem nur noch als Friedhofskapelle. Der Bedeutungsverlust stellt ihre geschichtliche, künstlerische und städtebauliche Qualität aber nicht in Frage.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
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