Bahá'i-Tempel, Schnitt. Zeichnung: T. Rocholl und H. E. Ebert, aus: Deutsche Bauzeitung, Heft 12, Stuttgart 1963
Eppsteiner Straße 89, Bahá'i-Tempel, Luftaufnahme aus südwestlicher Richtung, Oktober 1985
Bahá'i-Tempel, Fertigteilbinder des Umgangs, aus: Deutsche Bauzeitung, Heft 12, Stuttgart 1963
Bahá'i-Tempel, Eppsteiner Straße 89
Bahá'i-Tempel, Montage, aus: Deutsche Bauzeitung, Heft 12, Stuttgart 1963
Bahá'i-Tempel, Grundriss, aus: Deutsche Bauzeitung, Heft 12, Stuttgart 1963
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Main-Taunus-Kreis
Hofheim am Taunus
Langenhain
  • Bahaitempel
Bahá''i-Tempel
Flur: 35
Flurstück: 14/1

Das Bahá''i-Haus der Andacht wurde 1960 bis 1964 als erster europäischer Tempel dieser internationalen Religionsgemeinschaft errichtet.

Architekt war Dipl.-Ing. Teuto Rocholl, Frankfurt/Main, Bauherr der Nationale Geistige Rat der Bahá''i in Deutschland. Zentralbau aus Stahlbetonfertigteilen auf kreisförmigem Grundriss, Rippenkuppel von elliptischem Querschnitt mit äußerem Umgang und aufgesetzter Laterne. Der Bau ist leicht erhöht angelegt, von allen Seiten durch neun Eingänge über vorgelegte, flache Treppen betretbar.

Innerer Kuppelraum von 28 m Höhe und 25 m Durchmesser, zusammen mit dem vorgelagerten, flachgedeckten, verglasten Umgang 48 m. 27 Pfeiler tragen die Kuppel und setzen sich auf ihr als Rippen fort; sie enden in einem Ring, der die Laterne trägt. Die Kuppel ist stark durchbrochen durch regelmäßig übereinander angeordnete Rautenfenster mit kleinen Verdachungen. Die Architektur des Kuppelbaus lebt vom Wechsel zwischen den Materialien Beton und Glas und dem Spiel von Licht und Schatten. Die Visualisierung symbolischer Sinngehalte ist beabsichtigt.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und wissenschaftlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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