Markt 3, ehemaligen Gasthaus
Markt 3, Brüstungstafel östliches Gebäude
Markt 3, Brüstungstafeln westliches Gebäude
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Wetteraukreis
Butzbach
  • Marktplatz 3
Ehem. Gasthaus ''Zum Goldenen Löwen''
Flur: 1
Flurstück: 204/1

Unter der Bezeichnung Markt 3 werden zwei ursprünglich getrennte Fachwerkgebäude zusammengefaßt. Ihre Wetterfahnen tragen die Jahreszahlen 1709 (östliches Gebäude) und 1710 (westliches Gebäude), womit vermutlich auch die Baudaten genannt sind. Beide Bauten sind dreigeschossig, traufständig und haben breite verschieferte Zwerchhäuser. Der östliche Bau mit Erker in seiner Mittelachse; beiden Gebäuden gemeinsam ist die Vielzahl hölzerner Brüstungstafeln mit geschnitzten bildlichen Motiven und Inschriften. Die mittlere Brüstungstafel im 1. Obergeschoß des Gebäudes von 1710 zeigt einen Hufschmied beim Beschlagen eines Pferdes und gibt zusammen mit einer Inschrift in einer der anderen Brüstungstafeln Auskunft über den Beruf des Erbauers des Hauses JOHENRICH JUNG. Weitere Bildmotive im angesprochenen 1. Obergeschoß sind eine Justitia sowie eine Figur mit Anker. Die Brüstungstafeln im Geschoß darüber in der Mitte mit einem Schwanenpaar, dem sich seitlich jeweils zwei Brustbildnisse anschließen.

Im ersten Erkergeschoß des Baues von 1709 eine längliche Brüstungstafel mit dem Familienwappen des Bauherrn GEORG HAPPEL (Hand mit Zweig) sowie seiner Ehefrau KATHARINA (Hirsch). Die beiden Wappen werden von einem Löwenpaar getragen, die Tafel insgesamt von einem sehr plastisch gearbeiteten Fruchtgehänge gerahmt. Seitlich des Erkers jeweils eine weitere Brüstungstafel mit von Ranken gerahmten Medaillons.

Die beiden ursprünglich getrennten Bauten beherbergten später gemeinsam den "Gasthof zum Löwen". Statt der Restauration sind gegenwärtig in den beiden Erdgeschossen Läden eingerichtet.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

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Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
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Jüdischer Friedhof
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