Burggasse 1
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Wetteraukreis
Butzbach
Hoch-Weisel
  • Burggasse 1
Flur: 1
Flurstück: 75/1

Zweigeschossiges, giebelständiges Fachwerkwohngebäude mit seitlich angrenzendem, überdachten Hoftor; der zugehörige Hof ist L-förmig umbaut. Am Wohnhaus ist die zur Straße gerichtete Giebelseite bemerkenswert. Die Mittelachse ist im Obergeschoß und im Giebeldreieck durch Schmuckgefache und seitliche Zierstreben symmetrisch betont. Die Entstehungszeit liegt vermutlich im 1. Viertel des 18. Jahrhunderts, auch wenn die Fußstreben der Obergeschoß-Eckpfosten noch urtümlich geschwungen sind. Schnitzereien an den Eckpfosten, den Füllhölzern sowie dem Kehl- und dem Hahnebalken unterstreichen den künstlerischen Anspruch des Gebäudes auch im Detail. Das jüngere Hoftor ist ebenfalls mit Schnitzereien versehen. Im Sturz der Mannpforte die Inschrift DIESES TOR HAT BAUEN LASSEN JOHANNES SCHÄFER II. UND SEINE EHEFRAU/ANNA MARGRETA EINE GEBOHRENE SCHÖPFER IM JAHR CHRISTI DEN SIEBTEN APRIL/1857 VERFERDIGT WORDEN IST DURCH DEN WERKMEISTER JOHANNES SCHNEIDER/IN HOCHWEISEL.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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