Gesamtanlage Würges, Kreuzigung an der Landstraße
Gesamtanlage Würges, Schulstraße 17/19
Gesamtanlage Würges, Schulstraße zur Kirche
Gesamtanlage Würges, Frankfurter Straße 149
Gesamtanlage Würges, Ferrutiusstraße 6/8
Gesamtanlage Würges, Schulstraße 33 bis 39
Gesamtanlage Würges, Schulstraße 10/12
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Limburg-Weilburg, Landkreis
Bad Camberg
Würges
  • Gesamtanlage Würges
Gesamtanlage

768 im Lorscher Codex erstmals genannt, zählt der Ort zu den ältesten der Gemeinde. Bedeutung in der Neuzeit hatte Würges, ein Kilometer vor der ummauerten Stadt Camberg gelegen, als offene Post- und Reisestation an der Talstraße. Der ursprüngliche Ortskern und eine Kapelle befanden sich nordwestlich der Kirche.

Gesamtanlage ist die leicht gekrümmte und fallende Schulstraße zwischen der Kreuzung an der Frankfurter Straße und dem Emsbach. Sie entstand wohl erst nach dem 30jährigen Krieg und im 18. Jahrhundert. Gedrängt auf schmalen Parzellen reihen sich hier Streck- bzw. Hakenhöfe. Die unregelmäßige Bebauung aus trauf- und giebelständigen, vollständig verputzten Fachwerkwohnhäusern wurde vielfach überformt und angepasst. Störungen des Siedlungsbildes ergaben sich, wo die Scheunen durch neue Wohnbauten ersetzt sind (Schulstraße 1 und 8). Von mehreren bemerkenswerten Wohnhäusern sind hervorzuheben:

Schulstraße 10/12 - Doppelhaus mit großem Mansardgiebeldach und teilweise freiliegendem Fachwerk. Erbaut im 18. Jahrhundert als Erweiterung (Torfahrt).

Schulstraße 17/19 - Doppelhaus über Rechteckgrundriss und mit ausgeprägtem Mansardwalmdach. Straßenseitig axial geordnete Paarfenster.

An der Kreuzung Frankfurter Straße liegen mehrere ehemalige Postgasthöfe bzw. Posthaltereien meist des 19. Jahrhunderts. Vielfach sind hier und am Emsbach die Fassaden mit Stuck- und Putzdekor der Jahrhundertwende überzogen.


Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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