Nonnengasse 1
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Limburg-Weilburg, Landkreis
Hadamar
  • Nonnengasse 1
Altes Rat- und Zunfthaus
Flur: 16
Flurstück: 39/1

Für das bei der Residenzerweiterung abgebrochene, alte Rathaus war bereits 1641 ein Ersatz beabsichtigt. Das Rat- und Zunfthaus am oberen Ende des Neuen Marktes entstand jedoch erst 1693. 1818 bezog die Stadt ein gleichartig gelegenes Palais am Untermarkt. An der Nonnengasse 1, nun Wohnhaus und Knopfmanufaktur, wurden zahlreiche Änderungen vorgenommen. Der seinerzeit größte Sichtfachwerkbau der Stadt ist zweistöckig und hat ein hohes Walmdach. Das konstruktive Gefüge ermöglichte einen stützenfreien Saal im Erdgeschoss, während sich oben vermutlich die Zunfträume befanden. Die Außenwände zeigen am Obergeschoss noch Mann-Formen mit genasten Schweifbändern. Vorhanden waren wohl auch fränkische Erker u.a.m. Der Hauptschmuck bestand in einem über beide Geschosse bis in die Dachzone reichenden Vorbau in der Mitte der Hauptfassade ähnlich wie am Untermarkt. Dorthin wurde 1818 das Glocken- und Uhrentürmchen übertragen.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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