Nonnengasse 21/23
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Limburg-Weilburg, Landkreis
Hadamar
  • Nonnengasse 21
  • Nonnengasse 23
Flur: 14
Flurstück: 87/1, 89

Der Stadtplan von 1713 weist das heutige Doppelhaus als ungeteilte Einheit aus. Der große Sichtfachwerkbau des 17. Jhs. ist auch in verputztem Zustand noch erkennbar mit allseitigen Geschossüberständen. Das Dach von Nr. 23 wurde nachträglich aufgeschoben. Das konstruktive Gefüge blieb aber insgesamt unverändert. In der gestreckten Nonnengasse ist das Haus noch Zeugnis der Neustadt-Bebauung.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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