Langstraße nach Süden (rechts Nr, 43)
Langstraße 23
Langstraße nach Norden
Langstraße 52
Langstraße 41
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Limburg-Weilburg, Landkreis
Hadamar
Steinbach
  • Gesamtanlage Steinbach
Gesamtanlage

Steinbach gehörte seit 1620 zu Nassau-Hadamar. Die Rekatholisierung der Grafschaft i. J. 1630 ist hier in zahlreichen Bildmalen und der Muttergotteskapelle spürbar.

Bis zum 30jährigen Krieg lag der alte Ortskern im Bereich der Kirchstraße und des Friedhofes. Danach entstand das Straßendorf entlang der Hauptstraße und begünstigt als kleiner Verkehrsknotenpunkt des unteren Oberwesterwales. Am südlichen Ende der Langstraße, wo Kapelle und Schule stehen, trafen sich die Mainzer Straße, die Wetzlarer Straße und die Rheinstraße. Seit etwa 1770 besaß der Ort einen regional bedeutenden Vieh- und Krammarkt, der mit der Kirchweihe bis heute tradiert wird. Eine seit dem Spätmittelalter bezeugte Kirche befand sich bis 1820 auf dem Friedhofsgelände. Die neugotische Backsteinkirche von 1880 ff. wurde vor wenigen Jahren abgebrochen.

Die Gesamtanlage umfasst den etwa einen halben Kilometer langen Abschnitt der Hauptstraße zwischen der Kapelle und dem nördlichen Kirchstraßenarm sowie ein kurzes Stück der Hadamarer Straße. An der leicht gewundenen, verhältnismäßig breiten Langstraße reihten sich ursprünglich fast nur giebelständige Wohnhäuser ähnlicher Größe und Form mit unregelmäßigen, meist nach Süden offenen Dreiseithöfen. Ihre äußeren Scheunenfronten bestehen noch teilweise. Die erst im 19. Jahrhundert übliche, traufständige Bauweise bildet an der Hadamarer Straße eine charakteristische Reihe aus Kleinhöfen. Obwohl die Hauptstraße im mittleren und oberen Abschnitt Störungen aufweist und mehrere Bauten beeinträchtigt sind (bspw. Nr. 41), ist Steinbach noch heute ein gehaltvolles Straßendorf eigener Prägung. Alte Hofabschlüsse sind mehrfach anzutreffen.


Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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