Gesamtanlage Hauptstraße 24-30
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Limburg-Weilburg, Landkreis
Runkel
Wirbelau
  • Gesamtanlage Hauptstraße 24-30
Gesamtanlage

Am Ortsausgang nach Falkenbach entstand im 19. Jh. eine Hofreitenbebauung. Kern dieser Dorferweiterung ist ein spitzer Parzellenzipfel zwischen der Hauptstraße und dem steil aufwärts führenden Kirchweg. Hier reihen sich vier Höfe individueller Ausprägung, jedoch sämtlich giebelständig.

Ihre auffallend hohen Sockel oder Freikeller erklären sich dadurch, dass die Straße bis um 1900 von einem offenen Bachlauf durchflossen wurde. Die ersten Häuser bestehen aus dem üblichen Putzfachwerk. Nr. 24 bis 28 jedoch sind Lehmstampfbauten unterschiedlicher Größe und Form, noch ergänzt um ein traufständiges Tagelöhnerhäuschen (Kirchweg 4) der gleichen Art.

Der von Weilburg ausgehende Pisé-Bau hat hier zwischen 1830 und 1860 gleich reihenweise Anwendung gefunden – sicherlich begünstigt durch örtliche Lehmgruben.


Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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