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Schlussbau der inneren Brunnenstraßenzeile am ehemaligen Rathaus, wo der Querschnitt des steilen Mansardgiebels nach Abbruch eines Nachbarhauses wirkungsvoll zur Geltung kommt. Das verputzte Fachwerkhaus ist in die Zeit des späteren 18. Jahrhunderts zu datieren. Am OG besitzt es zwei Paarfenster, auf dem Dach kleine Giebelgaupen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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