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Fachwerkhaus einer Hofreite. Der verkleidete, zweifellos geschmückte Teil umfasst schon drei Zonen und wurde noch im 18. Jahrhundert um eine vierte, freiliegende Zone erweitert, die allerdings 1993 abgebrochen wurde. Bemerkenswert die kleinformatige Fensterung.
Der Bau liegt prägnant und riegelartig in der abknickenden Gasse und ist innerhalb des Ringes als reines Bauernhaus selten und beachtlich.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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