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1898 errichtetes Traufenhäuschen nach üblichem Schema mit einer breiten Eingangs- und zwei schmalen Seitenachsen. Auch die OG-Fenster sitzen altertümlich unter der Traufe. Der Bauherr, vielleicht mit dem ausführenden Handwerker identisch, entschied sich für einen originell wirkenden, neugotischen Dekor. So haben die unteren Fenster Vorhangbögen, und unter dem typischen Kehlgesims verläuft ein regelrechter Spitzbogenfries.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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