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Freistehendes Wohnhaus von drei Achsen Breite und freistehend auf dem Schnittgelände zwischen Mühl- und Waldstraße. Hier kommt der zurückhaltende, im Detail jedoch feingliedrige und präzise Stuckdekor zur Geltung. Mit seinen Pilastern, der Rustika und belegten Friesen bezieht er sich auf Kanten und Gesimse. Die Bauinschrift nennt das Jahr 1901. Rückseitig eine störende Erweiterung.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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