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Wohnhaus einer winklig geordneten Hofreite. Errichtet um die Mitte des 18. Jahrhunderts. Heute einheitlich verputzt, früher jedoch ein differenzierter Sichtfachwerkbau, wie die Überstände angeben. Innere Längsteilung und ein stehender Dachstuhl erkennbar. Alte Eingangssituation mit Freitreppe.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
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