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Von der Straße abgerücktes, jedoch giebelständiges Wohnhaus des 18. Jahrhunderts. Beim Verputz wurde der Geschossüberstand am Giebel egalisiert. Hier zeigen die Balkenköpfe eine altertümliche Firstständerabfolge an. Teilweise noch Fenster ursprünglicher Größe. Vorn ein Kellerzugang im Sockel.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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