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Stattliches, in seinen Proportionen breitgelagertes Wohnhaus vermutlich des mittleren 18. Jahrhunderts. Der ehemalige Sichtfachwerkbau verputzt und an der Straße verschiefert. An der Giebelseite zeigen sich starke Balkenköpfe und ein geringfügiger, doppelter Überstand. Die hofinnere Traufseite ist die Schaufassade und mit einem deutlicheren OG-Überstand. Als Kreuzungsbau an der Mittelstraße von ortsbildlicher Bedeutung.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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