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Von dem früher aus Bruchstein bestehenden, 1949 beseitigten Bildstock ist die Reliefplatte erhalten (hinter Geländer nicht zu fotografieren). Sie zeigt eine Kreuzigungsgruppe und nennt in der Inschrift neben dem Stifterehepaar die Jahreszahl 1760. Das Heiligenhäuschen ist St. Josef gewidmet.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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