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Hofreite an der Ecke zur Bezirksstraße. In Anlage und Ausstattung das heute beste Beispiel der Ortserweiterung um 1830. Das Wohnhaus ist ein von Beginn an verputzter Fachwerkbau (Gesimsband!) mit Krüppelwalmdach und symmetrischer 5-Achsen-Fassade. Zweiläufige Freitreppe mit Bandgeländer und repräsentativer Oberlichttüre. Im Innern mittiges Dielen- und Treppenhaus. Die parallel zugeordnete Scheune unverputzt und ein Satteldachbau.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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