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Das Wohnhaus ein zweistöckiger Satteldachbau mit symmetrisch geordneter Fassade und altertümlich unter der Traufe sitzenden OG-Fenstern. Errichtet in Lehmstampftechnik um 1840. Dieser Zeit entspricht auch die zweiflügelige und biedermeierliche Haustüre. Der angefügte, niedrige Fachwerkbau an der Straße war das eigentliche Betriebsgebäude der Schrotmühle. Mahltechnik und Betriebsgraben sind abgängig.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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