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Südliche Leistenbachstraße zur Ortsmitte
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Limburg-Weilburg, Landkreis
Villmar
Langhecke
  • Gesamtanlage Langhecke
Gesamtanlage

Die dörfliche Bergarbeitersiedlung ist aufgrund ihrer ehemaligen Schieferförderung noch weithin bekannt. Bereits im 16. Jahrhundert wurden hier die sog. "Laiensteine" gegraben. Der im Stollenbetrieb geförderte Schiefer war im 19. Jahrhundert bezüglich seiner Menge, Spaltbarkeit und Qualität sehr geschätzt. Einen Aufschwung brachte 1809 das Verbot der nassauischen Regierung, für die Dachdeckung weiterhin Stroh zu verwenden.

1857 schlossen sich die Grubenbesitzer, meist schon Gesellschaften aus dem Ruhrgebiet, zu einer Dachschiefergewerkschaft zusammen. Bald machte sich jedoch die Konkurrenz des englischen Schablonenschiefers bemerkbar. In den 1920er Jahren wurde die Förderung eingestellt und nach 1945 noch kurzfristig, jedoch als Raubbau, wiederbelebt.

Die eigenständige Gemeinde entstand erst 1838 aus einer kleinen Hausgruppe bei der Silber- und Bleigrube "Alter Mann" und der unteren Schieferarbeitersiedlung. Zentrum des Abbaues war der Schulberg am unteren Ortseingang, wo heute noch teilweise neu bewalde Halden aus dem Bearbeitungsbruch anstehen.

Die Talstraße weitet sich hier platzartig auf. Größtes Gebäude ist eine ehem. Brauerei, nachdem 1955 die Gaststätte zum "Grünen Wald" (erb. 1822) verschwand. Kleinere Fachwerkhäuschen säumen unregelmäßig die zu den Grubenfeldern führenden Hangwege. Zu einer giebelständigen Reihung fügen sich die Häuser 35-43 und 32-46. Viele waren Eigentum der Gewerkschaft und wurden von den Arbeitern gemietet, die auch das Gartenland an den Ortsrändern, die "Lappen", als Pächter nutzten. Der schon im 18. Jahrhundert üblichen Milchkuh-Haltung dienten die Kleinställe.

1953 wurden in Langhecke noch über 50 Stolleneingänge gezählt, die zunächst vermauert, vor einigen Jahren jedoch bis auf wenige Ausnahmen zugeschoben wurden.

Die Gesamtanlage umfasst bis auf einige Aussparungen den Siedlungsbereich des unteren Dorfes beidseits der Talstraße.


Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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