Hauptstraße 15
Hauptstraße 37
Eingang in die untere Hauptstraße
Kirchstraße nach oben
Hauptstraße 12
Obere Hauptstraße
Hauptstraße 30
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Limburg-Weilburg, Landkreis
Weinbach
Edelsberg
  • Gesamtanlage Edelsberg
Gesamtanlage

Die aus dem Weiltal aufsteigende Landstraße mündet nach einem letzten Bogen in die geschlossene Hauptstraße ein und zieht dann fast geradlinig etwa 300 Meter lang den Berg hinauf. Dieser heute noch das Ortsbild bestimmende Charakter eines Straßendorfes entstand wohl nach dem 30jährigen Krieg und erinnert etwa an das noch regelmäßigere Bermbach. Im späteren 18. und anfänglichen 19. Jahrhundert kam die seitlich abgehende, ebenfalls steile Kirchstraße hinzu. Mit dem kleinen Backhaus, einer klassizistischen Landschule und der bekrönenden Kirche bildet sie ein eigenes Ensemble.

Die Hauptstraße ist besetzt mit unterschiedlich kleinen Höfen, deren giebelständige Wohnhausreihung vor allem im oberen Bereich einheitlich wirkt. Den Kirchstraßeneingang flankierten früher zwei gleichartige Hofreiten. Eine weitere Abbruchfläche stört zwischen den Anwesen Nr. 22 und 28. Hervorzuhebende Einzelbauten sind:

Hauptstraße 8: Traufständiges Wohnhaus, das in den Ort einweist. Putzfachwerkbau des mittleren 19. Jhs. mit hübschen Rahmungen an der abgeänderten, ehem. Türe.

Hauptstraße 15 (gegenüber Nr. 8): Verkleideter Giebelbau und insgesamt eine markante Hofreite am Ortseingang.

Hauptstraße 12: Jetzt verputzter Sichtfachwerkbau des 18. Jhs. In gemeinsamer Linie mit Schule und Kirche.

Hauptstraße 30: Einhaus mit verändertem Wirtschaftsteil. Türtafel mit Inschrift und Jahreszahl 1797.

Hauptstraße 37: Nach Freilegung wieder Teile des regelhaften Schmuckfachwerks mit genasten Kurzstreben an Giebel und Traufe sichtbar.

Hauptstraße 36 u. 45: Beide, die Gesamtanlage abschließenden Häuser sind offenbar Lehmstampf- bzw. Pisé-Bauten.


Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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