Urselthaler Weg 50, Urselthaler Hof
Lade Kartenmaterial...
Limburg-Weilburg, Landkreis
Limburg
Ahlbach
  • Urselthaler Weg 50
Urselthaler Hof
Flur: 5
Flurstück: 53/2

An der Stelle des großen Hofgutes lag das schon um 1500 untergegangene Dorf Niederahlbach. 1633/34 erwarben Graf Johann Ludwig von Hadamar und seine Gemahlin Ursula die gesamte ehemalige Dorfgemarkung. Der Pachthof wurde später Staatsbesitz und blieb bis heute Domäne. Die Ablösung mehrerer Einzelpächter durch einen Großpächter um 1850 war mit einem Neuaufbau des Gutes verbunden. Damals entstanden die Hauptpartien der heutigen Dreiseitanlage, die einen großen, längsrechteckigen Hof umschließt. Den Nordflügel bildet der Großbau des Rinderstalles von 1857. Das Gebäude aus schwarzem Basaltbruchstein mit Sandsteingewänden besitzt im Inneren eine eindrucksvolle, für 50-60 Tiere ausgelegte, dreischiffige und 14-jochige Halle. Die Kreuzgratgewölbe aus Ziegelstein sind verputzt und gekalkt; sie ruhen auf gusseisernen Rundstützen mit Kapitell und Basis bzw. auf profilierten Wandkonsolen. Der Dachraum über den Gewölben diente als Fruchtschütte.

Ebenfalls von 1857 stammt vermutlich das Pächterwohnhaus, ein ursprünglich unverputzter Basaltbau mit Steingewänden entsprechend dem gegenüber liegendem Stall. Das zweigeschossige Gebäude mit fünf Fensterachsen besitzt noch seine bauzeitliche doppelflügelige Kassettentür mit Oberlicht. Im Inneren blieben einige ältere Ausstattungselemente bestehen.

Im früheren 20. Jahrhundert wurde die Anlage vervollständigt: Es entstand 1908 (?) das östlich des Rinderstalles platzierte Arbeiterwohnhaus, ein verputzter Bruchsteinbau mit Krüppelwalmdach und traufhohen Obergeschossfenstern sowie ein schlichter Wohnhausbau (1911). Die offene Ostseite des Hofes verengt eine Bruchsteinremise, die 1909 über einem älteren Fruchtkeller mit zwei großen, parallel verlaufenden Tonnengewölben errichtet wurde. Die übrigen Nebengebäude sind meist jüngeren Datums und in der Regel verändert.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
Planelemente auswählen
Zeigen Sie mit der Hand auf Markierungen im Plan, erhalten Sie ein Vorschaubild und per Mausklick die Objektbeschreibung.
Kartenansicht
Wählen Sie zwischen zwischen Alkis- und Luftbildansicht. Ebenfalls können Sie die Kartenbeschriftung ein- und ausblenden.
Zoomen
Zoomen Sie stufenweise mit einem Mausklick auf die Lupen oder bewegen Sie den Mauszeiger auf den Planausschnitt und verwenden Sie das Scrollrad ihrer Maus.
Zoom per Mausrad
Über diesen Button können Sie einstellen, ob Sie das Zoomen in der Karte per Scrollrad Ihrer Maus erlauben möchten oder nicht.
Vollbildmodus
Betätigen Sie diesen Button um die Karte im Vollbildmodus zu betrachten. Über den selben Button oder durch Klicken der "Esc"-Taste können Sie den Vollbildmodus wieder verlassen.
Ausgangsobjekt anzeigen
Über diesen Button erreichen Sie, dass in der Karte das Ausgangsobjekt angezeigt wird. Bei dem Ausgangsobjekt handelt es sich um die Objekte, die zu dem entsprechende Straßeneintrag gehören.
Abstand messen
Mit Hilfe dieses Tools können Sie die Distanz zwischen zwei oder mehreren Punkten berechnen. Hierbei wird eine Linie gezeichnet, bei der die entsprechende Gesamtlänge angezeigt wird. Weitere Anweisungen zur Benutzung werden nach betätigen des Buttons angezeigt.
Fläche berechnen
Dieses Tool ermöglicht es Ihnen eine Fläche zu zeichnen und den Flächeninhalt in m² zu berechnen. Um eine Fläche zu erzeugen, müssen mindestens 3 Punkte gesetzt werden. Die Fläche wird durch den Klick auf den Ausgangspunkt (1. Punkt) geschlossen und der Flächeninhalt anschließend berechnet.