Lahnstraße, Ansicht von Osten
Lahnstraße, Ansicht von Nordosten
Lahnstraße, Ansicht von Osten
Herrenberg, Ansicht von Osten
Untergasse, Ansicht von Südosten
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Limburg-Weilburg, Landkreis
Limburg
Dietkirchen
  • Gesamtanlage Dietkirchen

Die Gesamtanlage umfasst neben dem eigentlichen Stiftsbezirk mit der romanischen Stiftskirche und ihren beiden Kapellen sowie dem Herrenberg die umliegenden Bereiche des alten Ortskerns mit der Lahnstraße sowie den beiden von Straßen und Gassen annähernd oval- bzw. trapezförmig umschlossenen westlichen Viertel mit älteren Hofreiten sowie Bauten des 19. Jahrhunderts. Im Norden schließt der Bezirk des alten Pfarrhofes den Gesamtanlagenbereich ab. Die ältesten erhaltenen Bauten finden sich erwartungsgemäß im Stiftsbezirk mit dem auch ortsbildlich dominierenden Bau Herrenberg 2 von 1579/80 sowie der Scheune des Pfarrhofes (zweite Hälfte des 16. Jahrhunderts). In weitaus jüngerer Zeit entstand 1873 die "Neue Schule" (Kirchgasse 3: Schule bis 1969, heute kath. Pfarrzentrum), die bei einem Umbau von 1914 ein hohes Mansardwalmdach erhielt - ihre Modernisierung erscheint wenig geglückt. Sämtliche Freiflächen des Stiftskirchengeländes mit dem Herrenberg sowie dem ehemaligen Friedhof sind als potentielle archäologische Fundstätten zu behandeln und zu schützen. Hier ist nicht nur mit zahlreichen Befunden zu heute vollständig verschwundene Hofanlagen des späten Mittelalters zu rechnen, sondern auch mit Hinweisen auf die vorangehende früh- und hochmittelalterliche Bebauung dieses Bereichs.

Die Lahnstraße wird mit großer Wahrscheinlichkeit im 16. Jahrhundert oder noch früher bebaut worden sein, die ältesten heute bekannten Wohnbauten stammten jedoch erst aus dem frühen 17. Jahrhundert (Nr. 9 und 18). Da die weitaus meisten Wohnhäuser der Hofreiten verputzt wurden, könnte hier - wie auch in den anderen Partien der Gesamtanlage - bei zukünftigen Sanierungen wahrscheinlich noch ältere Bausubstanz entdeckt werden. In dem Bereich Untergasse, Geisberg und Römer findet sich mit dem Wohnhaus Untergasse Nr. 6 noch ein kleines, vielleicht noch dem 17. Jahrhundert entstammendes Wohnhaus, das, wie die Befensterung ausweist, offenkundig wenig gestört ist. Die gegenüberliegenden Hofanlagen sind wohl ebenfalls älter, jedoch wurden diese stärker verändert. Die stattliche Hofreite Untergasse 7 blieb auch mit ihren Wirtschaftsbauten erhalten und besetzt eine wichtige Ecksituation an der innerörtlichen Gelenkstelle zum Treppenaufgang zu Kirchgasse und Herrenberg.

Die beidseitige Bebauung der Durchgangsstraße von Römer und Reckenforst war und ist stärkerem Veränderungsdruck ausgesetzt. Das großvolumige Haus Reckenforst 2 wurde wohl um 1800 offenbar einheitlich mit beidseitigem Krüppelwalm errichtet und diente vielleicht als Gasthof. Leider wurde die ausdrucksvolle Klinkerfassade des Hauses Römer 11 mit hohen Rundbogenöffnungen bei der jüngsten Baumaßnahme sehr ungünstig verändert. Die zentrale Achse des nördlichen Gesamtanlagenbereichs bildet die Hintergasse, deren Hofreitenstruktur mit teilweise mächtigen Bruchsteinscheunen noch relativ gut erhalten blieb. Besonders erwähnenswert sind die beiden Hofanlagen Hintergasse 1 und 3, deren Scheunen eine dominierende, bauliche Einheit bilden. Die in jüngerer Zeit erfolgte Freilegung des Wohnhauses Rötherstraße 12 belegt, dass sich unter Putz noch durchaus reizvolle Fachwerkbilder finden lassen, die das Ortsbild aufwerten. Der alte Pfarrhof, wahrscheinlich früher mit einem Stiftshaus besetzt, bildet den nordöstlichen Abschluss der Gesamtanlage und ist mit seiner mächtigen Umfassungsmauer aus Bruchstein von großer Bedeutung am Ortseingang Dietkirchens.


Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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