(M/K) Blick in die Ste.-Foy-Straße
Blick in die Dr.-Wolff-Straße
Schiede 23-13
Am Zehntenstein, Ansicht von Norden
Am Zehntenstein 6 und 8
Frankenstraße, Ansicht von Süden
Ste.-Foy-Straße, Ansicht von Südosten
Josef-Ludwig-Straße, Ansicht von Osten
Schiede 13-17
Schiede 23-13
Blick in die Ste.-Foy-Straße
Schiede 14, Landgericht
Blick in die Ste.-Foy-Straße
"Fluchtlinien-Plan für das Terrain zwischen Lahnweg u. Land-Gerichtsstraße" (Juni 1905, Stadtarchiv Limburg)
Historische Fotographie der Synagoge an der Schiede
Plan der Stadt Limburg und ihrer Umgebung, um 1910 [HStA Wiesbaden 1421 H]
Historische Ansicht Limburgs, ca. 1890, im Vordergrund das Landgericht mit dem Gefängnis
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Limburg-Weilburg, Landkreis
Limburg
  • Gesamtanlage Schiede/Ste.-Foy-Straße

Die Gesamtanlage umfasst die beidseitige Bebauung der nördlichen Schiede, die westliche Seite der Frankenstraße, den Beginn der Ste.-Foy-Straße sowie Partien der Straße Am Zehntenstein sowie einige kleinere angrenzende Gebiete.

Während die Schiede den Verlauf des um 1830 verfüllten mittelalterlichen Wehrgrabens nachzeichnet und die Ste.-Foy-Straße (ehemals Marktstraße) Nachfolgerin der historischen Ausfallstraße Richtung Staffel ist, entstanden die anderen Straßen der Gesamtanlage erst im Verlauf stadtplanerischer Maßnahmen des späteren 19. Jahrhunderts und zeigen eine rastermäßige Systematik.

Das Gebiet der Gesamtanlage zeichnet sich durch eine dichte historische Bebauung der Zeit zwischen 1880 und den dreißiger Jahren des 20. Jahrhunderts aus, die nur vereinzelt gestört ist. Neben zwei Großbauten semi-öffentlichen Charakters (das Landgericht mit Gefängnis sowie das Gebäude des Turnvereins 1848 e.V.) treten in der Mehrzahl einzeln stehende, zumeist recht repräsentative Mehrfamilienhäuser, die besonders auffällige Eckpositionen an den Straßenkreuzungen und Einmündungen besetzen. Schlichtere Einzel- oder Doppelwohnhäuser sind vor allem im nördlichen Bereich der Schiede und Am Zehntenstein zu finden. Historische Gewerbebauten fehlen völlig. Die ursprünglich vorhandenen Vorgärten mitsamt den Einfriedungen wurden in allen Bereichen mit der zunehmenden Verbreiterung der Fahrbahnen gekappt.

Die wichtigste Veränderung der historischen Gegebenheiten brachte die Verlängerung der Schiede, die ursprünglich als baumbestandener Promenadenweg nach Osten in die Konrad-Kurzbold-Straße abknickte. Seit Errichtung einer Straßenbrücke in den Jahren 1967/68 führt sie über den Fluss hinweg und dient als neuer Zubringer zu der "Meil", die nördlich der Stadt Richtung Weilburg führt. Als Teil der Bundesstraßen 8 und 49 und mit Ausbau des Schiedetunnels entwickelte sich aus der ursprünglichen Ringstraße eine Innenstadtumgehung mit überregionaler Anbindung, wobei die immer weiter fortschreitende Motorisierung inzwischen eine fast unerträgliche Belastung der Anwohner wie der Bausubstanz bedeutet. Der Anstieg der Straße zum Brückenniveau sowie die leichte Verschiebung nach Westen ab den Einmündungen der Konrad-Kurzbold-Straße und des Renngrabens bedingen den Charakter einer Hochstraße, die sich weit über das historischen Bodenniveau der Umgebung (Schiede 2, 3-5) erhebt.

Das früheste und in Kubatur und baukünstlerischer Ausstrahlung bedeutendste Gebäude der Gesamtanlage ist das Landgericht (Schiede 14) mit dem axial dazu angeordnetem Gefängnis (Walderdorffstraße 16). Zwischen 1879 und 1881 entstand es auf der westlichen Seite der Schiede als ein von drei Seiten sichtbarer Solitärbau - nur die Rückansicht war durch das von einer hohen Mauer umgebene Strafvollzugsgebäude verdeckt. Erst gut zehn Jahre später entstanden in unmittelbarer südlicher Nachbarschaft in der damals gerade eröffneten, noch Wörthstraße genannten Josef-Ludwig-Straße ein verklinkertes Doppelwohnhaus (erbaut 1892, Joseph-Ludwig-Straße 5/7) sowie in städtebaulich wichtiger Ecklage eine backsteinsichtige Etagenvilla von 1893 (Joseph-Ludwig-Straße 3, Bauunternehmer J. G. Brötz). Ebenfalls eine Eckposition nimmt das südwestlich gelegene, gleichfalls sehr repräsentative Haus Schiede 31 (1896/97) ein, das im Gegensatz zu den etwas früheren Backsteinbauten verputzt ist. Auffallend ist jedoch, dass sich alle drei Bauten in ihren historistischen Stilformen der Wende von der Romanik zur Frühgotik auf das benachbarte Gerichtsgebäude beziehen. Auch die 1902/1903 direkt gegenüber dem Landgericht errichtete Synagoge der Limburger Jüdischen Gemeinde bediente sich neoromanischen Formengutes (Planung: Architekt Wilhelm Spahr, Marburg; Bauunternehmungen J.G. Brötz und Chr. Hankammer). Neben der sicherlich auch gewollten Anpassung an das bauliche Umfeld war die Neoromanik der bevorzugte Baustil der jüdischen Bevölkerungskreise in wilhelminischer Zeit, da der gotische Stil zu eindeutig mit dem Christentum identifiziert wurde. Die Synagoge war ein großvolumiger, hell verputzter Bau mit Trachyteinfassungen, der von einem kräftigen oktogonalen Vierungsturm mit Zeltdach bekrönt wurde. Die beiden Gebäude zusammen - Justizgebäude und jüdisches Gotteshaus - setzten den wichtigsten städtebaulichen Akzent im gesamten Verlauf der Schiede. Darüber hinaus lag die Synagoge direkt in der Blickachse der Werner-Senger-Straße, auf die sie mit ihrem querhausartigen Flügel mit großem Achtpassfenster bezogen war. Die Synagoge wurde gleich vielen anderen in der Reichspogromnacht 1938 zerstört - mit der Vertreibung und der Ermordung der jüdischen Bevölkerung vernichtete das nationalsozialistische Regime auch ihre Spuren im Stadtbild. Die Grundstücksparzelle wurde 1950/51 mit einem schlichten Doppelhaus (Schiede 27/27a) bebaut, das gewerblichen Zwecken diente.

1905 kam als letzter Bau in diesem Bereich der Schiede schräg gegenüber dem Landgericht eine repräsentative Stadtvilla für den Apotheker Wolff hinzu, der von dem angesehenen Wiesbadener Architekten Hermann Reichwein errichtet wurde (Dr.-Wolff-Straße 4). Anders als bei den Nachbarbauten wurde hier jedoch von den romanischen Stilformen abgegangen: Der reiche Dekor des Äußeren und Inneren verwendet elegante Motive des deutschen Frühklassizismus, des so genannten Zopfstiles.

Am nördlichen Ende der Schiede entstanden zuerst die beiden schlichten, aneinander gebauten Backsteinhäuser Schiede 17 und 19 (1894), die auffallende französisierende Putzfassade des Baues Schiede 6 (1899), der zweifarbige Backsteinbau Schiede 8 (1901) und das kräftig kolorierte Doppelhaus des Fachwerkhistorismus von 1902 (Ecke Schiede/Konrad-Kurzbold-Straße, ursprünglich war eine reine Putzfassade geplant). Offensichtlich wurde keine Rücksicht mehr auf eine stilistische Anpassung an das Justizgebäude genommen, sondern hier ist die ganze Bandbreite der Baugestaltung der Zeit um 1900 zu finden. Diese Bauten am Ende der Schiede besitzen heute die wichtige Funktion eines "Brückenkopfes" an der Ein- und Ausfahrt der Stadt nach Norden. Die dann noch folgenden drei Häuser Schiede 3 und 5 (1909 und 1907) und 7 (1926) können eine solche Aufgabe aufgrund des Straßenanstiegs zum Lahnübergang nicht mehr genügen - hier ist es vor allem die Abfolge der variantenreichen Dachgestaltung der ansonsten schlichten Bauten, die in der Ansicht von der Brücke wirken.

Die Grundstücksparzellen des nordwestlichen Abschnitts der Schiede zwischen den Einmündungen der Dr.-Wolff-Straße und der Konrad Kurzbold Straße waren ursprünglich sehr tief und erstreckten sich bis zur damals noch Untergasse genannten Frankenstraße. Nachdem deren Besitzer zuerst die westliche Seite zur Schiede hin bebaut hatten, errichteten sie meist nur wenige Jahre später nach Osten weitere Häuser mit der Front zur Frankenstraße. So ähneln sich auch die Häuser in ihrer Gestaltungsweisen mit historisierenden Stilelementen (Schiede 15/17 (beide 1894) und Frankenstraße 7/9 (1896/?) bzw. Formen des Heimatschutzstils (Schiede 21/23 von 1905 und 1907 sowie Frankenstraße 1-5 (Nr. 1: 1906 oder 1907, Nr. 3: 1908; Nr. 5: 1909; Bauherrin: Franz Arnold Witwe, Bauplanung J. Gregori). Einzig die rückwärtigen Partien der Eckgrundstücke Schiede 13/Konrad-Kurzbold-Straße 9 sowie Dr.-Wolff-Straße 4 blieben lange Zeit als Gärten unangetastet bestehen.

Nur wenig abseits von der Schiede errichtete in der Dr.-Wolff-Straße (Nr. 3), die damals noch Landgerichtsstraße genannt wurde, der Bauunternehmer J. G. Brötz bereits 1894 im Auftrag der Militär-Intendantur des 11. Armeekorps einen Klinkerbau, welches über mehrere Jahrzehnte als Dienstgebäude des Bezirkskommandos der Landwehr diente (Planunterlagen Garnisonsbaurat Reinmann, Mainz). Es entspricht im Äußeren mit seinem zentralen Giebelrisalit völlig einem schlichten bürgerlichen Mietshaus seiner Zeit und bot keinen Hinweis auf seine Nutzung, wiewohl im Inneren Stuben der Mannschaften und Offiziere, Büros sowie eine Arrestzelle zu finden war. Spätestens 1923 war das Anwesen mit seinem großen Hof mit mehreren Schuppen im Besitz der Landmaschinenfirma Julius Blumenthal.

Die nördliche Seite der Ste.-Foy-Straße wird vor allem durch das große Volumen der Turn- und Veranstaltungshalle des Turnvereins Limburg 1848 e.V. geprägt, die in zwei kurz aufeinander folgenden Bauphasen innerhalb des ersten Jahrzehnts des 20. Jahrhunderts errichtet wurde. Bis zur Erbauung des St. Georgshofes diente sie neben ihrer ursprünglichen Bestimmung auch bei größeren gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Ereignissen als Versammlungs- und Aufführungsort.

Die weitere Bebauung in der Nähe der Turnhalle besteht aus drei reich dekorierten, dreieinhalbgeschossigen, frei stehenden Mehrfamilienhäusern des Späthistorismus bzw. Jugendstils, die jeweils an den Einmündungen der Querstraßen platziert sind und sich mit Eckabschrägungen, Erkern und Türmchen auf ihre Lage im Straßenraum beziehen. Die Seitenstraßen zeigen dagegen etwas kleiner dimensionierte und im Dekoraufwand schlichtere Mehrfamilien- und Doppelhäuser, der Bau Am Zehntenstein 5 bildet hier in Größe und Aufwand eine Ausnahme. Putz- und Backsteinbauten wechseln im gesamten Teilgebiet ohne Bevorzugung des einen oder anderen Materials.

Einige wenige verbliebene Baulücken innerhalb der Gesamtanlage wurden in den zwanziger und dreißiger Jahren geschlossen: Schiede Nr. 7 (1926), der vordere Bereich der Ste.-Foy-Straße 2/4 (1928/1937) und 6 (1922) sowie Schiede 29 (Eckhaus mit erdgeschossigem Runderker; 1935). Während das erstgenannte Haus noch in der Tradition des Heimatschutzstils verharrt, zeigen die anderen bereits die einfachen Grundformen strenger Sachlichkeit mit schlicht weiß verputzten Bauten mit Bruchsteinsockeln und aufgeschobenen Walmdächern.


Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
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