Parkstraße 23, Eingabeplanung Straßenfassade Juli 1905, (Städt. Bauamt)
Parkstraße 23, Eingabeplan (Städt. Bauamt)
Parkstraße 23, Eingabeplanung, Straßenfassade, Juli 1905 (Städt. Bauamt)
Parkstraße 23
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Limburg-Weilburg, Landkreis
Limburg
  • Parkstraße 23
Flur: 39
Flurstück: 33/13

Freistehender, dreieinhalbgeschossiger Putzbau mit backsteinsichtigem Sockelbereich sowie Gliederungs- und Rahmenformen, errichtet 1901/02 von Bauunternehmer Johann Georg Brötz. Die sehr hohe Etagenvilla mit steilem Walmdach zeigt pittoreske Details des gotisierenden Historismus, die in zeittypischer Weise einer letztlich schlichten Kubatur additiv beigefügt wurden. Die linke Achse der Straßenfront besetzt ein wenig vortretender Risalit mit interessantem Giebelmotiv aus Dreiecksform und Stufengiebel mit gestelzten Blendspitzbögen. Sämtliche, zumeist rund- bzw. segmentbogige Fensteröffnungen des Baues sind mit Backsteingewänden eingefasst. Als besondere Zierfenster sind zu nennen eine gestaffelte Rundbogendreiergruppe im Erdgeschoss des Risalits sowie im zweiten Obergeschoss ein breites, durch zwei Pfosten geteiltes Segmentbogenfenster, vor dessen mittlerer Öffnung ein kleiner, im Grundriss dreieckiger Fachwerkerker (Vierpassmotiv in den Brüstungsgefachen) mit Helm sitzt. Die Mitte der Fassade ist von einem kräftigen Rechteckerker auf profilierten Steinkonsolen besetzt, der im zweiten Obergeschoss eine türmchenartige, polygonale Form in Sichtfachwerk annimmt. Die rechte Hausecke wird optisch von einer geböschten Verstärkung gestützt, die den Blick zu der Loggia leitet, die die Hausecke mit großen Rundbögen öffnete, die sich auf eine korinthische Säule stützen. Darüber Blenddekor aus gestelzten Rundbogen.

Auf der westlichen Hausseite flacher Mittelrisalit, der etwas oberhalb der Traufe mit eigenem Walmdach schließt. Auf der Ostseite schmaler Treppenhausrisalit mit bauzeitlicher Haustür.

Im Inneren Treppenhaus mit Balustergeländer sowie weitere Ausstattungselemente erhalten.

Der fast burgartig wirkende Bau mit seinen phantasievollen Details leidet in seiner Gesamtwirkung durch die Schließung der Loggia sowie die erneuerten Obergeschossfenster, die nicht den vorgegebenen Gewändeformen angepasst wurden.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
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